Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dusar B+W GmbH & Co. KG
Ihr Vertragspartner und Aussteller der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Dusar B+W GmbH & Co. KG
Buchenstr. 1
56584 Anhausen
Persönlich haftende Gesellschaft:
Hampex Handels- und Importgesellschaft techn. Artikel mbH
Geschäftsführer: Heinz Dusar
USt.-IdNr.: DE149512851
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
HRA-Nr.: 11472
Telefon: 02639/961755-55
1. Geltungsbereich
1.1. Diese nachstehenden Geschäftsbedingungen der Dusar B+W GmbH & Co. KG (nachfolgend „Dusar B+W“ genannt) gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit Dusar B+W abschließt. Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Vertragsschlüsse von Dusar B+W mit einem Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder zu ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
1.3. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern erfolgen auf der Grundlage gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Dusar B+W.
1.4. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Dusar B+W nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn Dusar B+W die Lieferung/sonstige Leistung an den Kunden deren Kenntnis vorbehaltlos ausführt, es sei denn, Dusar B+W hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Dusar B+W sind freibleibend. Preise für einzelne Positionen eines Angebots haben nur Gültigkeit bei der Erteilung des Gesamtauftrags über dieses Angebot.
2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Dusar B+W ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Dusar B+W anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Die bloße Zugangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar.
2.3. Mitarbeiter von Dusar B+W sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
2.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Dusar B+W nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Netto- Preise als vereinbart. Liefer- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Allen Nebengebühren, öffentlichen Abgaben und Zölle, Frachten und deren Erhöhungen, durch welche die Lieferungen verteuert werden, sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Bei nachträglicher Zeichnungs- oder Spezifikationsänderung sowie zusätzlichen oder geänderten Abnahme- oder Klassifizierungsvorschriften, die zu einer unvorhergesehenen Preisänderung nach Vertragsschluss oder vor Auslieferung der Ware führen, ist Dusar B+W zu einer entsprechenden Preisänderung berechtigt. Ändern sich für Dusar B+W unvorhersehbar zwischen Abschluss des Vertrages und Lieferung die für die Preise maßgebenden Kostenfaktoren, nämlich Material-, Energie- oder Personalkosten, um mehr als 5 %, wird Dusar B+W den Preis entsprechend der Gewichtung der relevanten Kostenfaktoren reduzieren oder erhöhen. Dabei wird Dusar B+W stets die zum Zeitpunkt der Preisanpassung eingetretenen Steigerungen und/oder Absenkungen sämtlicher Kostenfaktoren betrachten und bei der Preisanpassung berücksichtigen, selbst wenn sich einzelne Kostenfaktoren und weniger als 5 % verändert haben. Preisanpassungen erfolgen stets zum Wirksamwerden der Preisänderung desjenigen Kostenfaktors, der sich um mehr als 5 % geändert hat. Eine etwaige Preisanpassung ist auf den am Markt durchsetzbaren Preisen beschränkt.
3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder besonderen Zahlungsvereinbarungen nichts anderes ergibt, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
3.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung, auch in Bezug auf eventuelle Skontovereinbarungen, ist der Zahlungseingang bei Dusar B+W entscheidend.
3.5. Kommt der Kunde in Verzug, hat er Dusar B+W Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Kunde kommt insbesondere dann in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist und dieser Termin versäumt wird. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Dusar B+W nicht aus.
3.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von Dusar B+W anerkannt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
4. Lieferbedingungen
4.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen.
4.2. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung während der Versendung geht mit der Übergabe der Ware an den beauftragten Logistikpartner von Dusar B+W auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im vollständigen Eigentum von Dusar B+W.
5.2. Dusar B+W behält sich das Eigentum an der Ware bis um vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
6. Haftung
6.1. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung von Dusar B+W für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dusar B+W, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Dusar B+W nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2. Ziffer 6.1. gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dusar B+W, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
7.1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben von Dusar B+W und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf
Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Dusar B+W offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware in Textform (z.B. Email, Telefax) anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte, verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchung- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7.3. Bei Mängeln leistet Dusar B+W nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Mängelbeseitigung geht nach erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art Sache oder des Mangels unter den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung trägt Dusar B+W nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht in dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Dusar B+W zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder schuldhaft verursachte Schäden beziehungsweise arglistig, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478,479 BGB.
8. Datenschutz
8.1. Dusar B+W handelt bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten) nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten, personenbezogenen Daten werden bei Dusar B+W gespeichert. Dusar B+W ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
8.2. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Kunde der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.
8.3. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von Dusar B+W.
9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Es gilt deutsches Recht.
9.2. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle aus den mit Dusar B+W bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Anhausen.
9.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.